Rauchmelderpflicht

Rauchmelder sind in den meisten Bundesländern inzwischen Pflicht. Allein der Einbau der Rauchmelder reicht nicht aus, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen: Jedes Gerät in jeder Wohnung muss dauerhaft Funktionsbereit gehalten und jährlich überprüft werden. Diese Prüfpflicht kann nicht einfach auf die Bewohner übertragen werden, denn versagen die Rauchmelder wegen fehlender Inspektion oder Wartung, bleiben Eigentümer in der Haftung!

 

Die Rauchmelderpflicht in NRW im Detail

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.

 

Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?

Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder)

 

Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?

Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten für die Wartung trägt der Mieter.